Vorratsdatenspeicherung

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Seit dem 1.Januar 2008 ist das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Damit werden Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet für sechs Monate gespeichert. Auf diese Weise können von jedem Bürger Bewegung, Internetnutzung und Kommunikation überwacht werden, ohne daß ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dadurch werden Aktivitäten im Bereich Journalismus, Kirche, Medizin und Recht, welche auf Vertraulichkeit angewiesen sind, massiv erschwert. Ausserdem wird das Recht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre eingeschränkt.

Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern die Fluggast-Datenspeicherung, welche die langfristige Speicherung von persönlichen Daten und teilweise Fingerabdrücken beinhaltet.

Immer mehr Verbreitung findet auch die flächendeckende Videoüberwachung, z.B. im Vereinigten Königreich.